AGB

AGB EAT THIS.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, Stand Januar 2016.

1 Leistungen von EAT THIS. und Geltungsbereich der AGB

EAT THIS. hat bietet folgende Leistungen an:

1.1 Kochkurse
In der EAT THIS. Kitchen in Gilching bieten wir Kochkurse für verschiedene Interessengruppen an. Hierbei dreht sich alles um das Thema geschmackvolles Essen und Trinken. Die Kurse richten sich an alle Menschen, die ein Interesse daran haben kochen zu lernen, sich an neue Gerichte heranzuwagen und einen geselligen Abend zu verbringen. Unter Anleitung unseres Chefkochs oder renommierten Gastköchen werden gemeinsam abwechslungsreiche, mehrgängige Menüs zubereitet und verspeist.

1.2 Themenabende
Darüber hinaus schreibt EAT THIS. in unregelmäßigen Abständen Themenabende in der EAT THIS. Kitchen in Gilching aus. An diesen Abenden wird Ihnen von unserem Serviceteam zu einem vorab kommunizierten Preis ein mehrgängiges Menü serviert, das dem Thema des Abends folgt. Die Getränke werden an diesen Abenden nach Verbrauch gemäß unserer Getränke- und Weinkarte abgerechnet.

1.3 Events
Weiterhin stehen die Räumlichkeiten der EAT THIS. Kitchen in Gilching für die Durchführung von Privat- oder Firmenveranstaltungen (Events) jeglicher Art zur Verfügung. Die EAT THIS. Kitchen kann von Ihnen angemietet werden, egal ob für Familienfeiern, Geburtstage, Weihnachtsfeiern oder sonstige Anlässe. Hierbei können Sie entscheiden, ob Sie selbst für Ihre Gäste kochen möchten, ob Sie und Ihre Gäste mit Chefkoch Jochen Pirnat zusammen kochen möchten oder ob Sie sich und Ihre Gäste von unserem Team mit einem gesetzten Menü verwöhnen lassen möchten.

1.4 Catering
Zusätzlich bietet EAT THIS. jegliche Art von Catering für Privatleute und Firmen an. Wir organisieren Ihre Privat- oder Firmenfeier, liefern dazu die Speisen zu Ihnen nach Hause oder in die Firma (Catering). Wenn Sie wünschen bereitet unser Chefkoch das Menu in Ihrer Küche zu.

1.5 Seminare, Vorträge & Schulungen
Außerdem können Firmen unsere Räumlichkeiten für Seminare, Workshops, Schulungen, Produktpräsentationen, etc. anmieten. EAT THIS. bietet auch die Nutzung der vorhandenen Konferenztechnik (Beamer, Leinwand, Audio-System). Die Anmietung zu Schulungs-/Vortragszwecken kann mit oder ohne Seminarcatering erfolgen.

1.6 Foto- und Filmaufnahmen
Die EAT THIS. Kitchen kann für Foto- und Filmaufnahmen jeglicher Art angemietet werden.
Die Beauftragung der genannten Leistungen erfolgt auf der Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

2 Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Kochkurs oder einem Themenabend muss vorab schriftlich, per eMail oder über die Kontaktseite unserer Homepage im Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen bedürfen grundsätzlich einer schriftlichen Bestätigung von EAT THIS..

Events, Seminare, Catering-Aufträge und die Anmietung der EAT THIS. Kitchen müssen ebenfalls schriftlich angefragt werden. Für diese Anfragen erstellt EAT THIS. dem Kunden grundsätzlich ein individuelles Angebot. Eine verbindliche Buchung erfolgt auch hier ausschließlich mit schriftlicher Auftragsbestätigung von EAT THIS..

Mit der Anmeldung zu einer der oben genannten Leistungen erkennt der Kunde diese AGB ausnahmslos und unwiderruflich an.

Mit dem Versand der schriftlichen Auftragsbestätigung gilt der Vertrag zwischen dem Kunden und EAT THIS. als rechtswirksam geschlossen. Grundlage für den Vertrag sind die jeweilige Beschreibung und/oder das Angebot, sowie ausdrücklich diese AGB. Weitere Absprachen müssen, um ebenfalls Vertragsbestandteil zu werden, während des Anmeldeprozesses schriftlich vereinbart werden.

 

3 Zahlung

Kochkurse und Themenabende sind nach Abschluss der Veranstaltung am gleichen Tag im Kochstudio zur Zahlung fällig.

Bei den anderen Leistungsarten stellt EAT THIS. nach Ablauf der Veranstaltung eine schriftliche Rechnung aus. Der vollständige Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge stets sofort zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung nicht anders angegeben.

Darüber hinaus gelten grundsätzlich die Zahlungsbedingungen aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot.

 

4 Gutscheine

Gutscheine, die EAT THIS. für Kochkurse und Themenabende verkauft, haben eine Gültigkeit von zwölf Monaten nach Ausstellung. Sollte der Gutschein nicht in diesem Zeitraum eingelöst werden, kann dieser vor Ablauf der Frist schriftlich oder telefonisch verlängert werden. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrags ist nicht möglich. Ein eventuelles Guthaben nach Einlösung des Gutscheins kann bei der nächsten Veranstaltung angerechnet werden.

 

5 Absagen/Änderungen durch den Kunden

5.1 Absagen/Änderungen von Kochkursen und Themenabenden:

Der Kunde kann bis zum Kochkurs oder zum Themenabend jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde muss EAT THIS. den Rücktritt schriftlich erklären.

Im Fall des Rücktritts durch den Kunden steht EAT THIS. folgende pauschale Entschädigung zu:

Bei Absagen/Änderungen bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ pro angemeldeter Person zur Zahlung fällig.
Bei Absagen/Änderungen innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungstermin werden 50% der Vertragssumme je angemeldeter Person zur Zahlung fällig.
Bei Absagen/Änderungen innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungstermin sowie bei Nichterscheinen zur Veranstaltung werden 100 % der Vertragssumme je angemeldeter Person zur Zahlung fällig.

Eine Übertragung der vertraglichen Vereinbarung auf einen anderen Kunden ist nach Absprache mit EAT THIS. möglich, wenn der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Dies gilt insbesondere für Kochkurse.

 

5.2 Absage/Stornierung von Events und Catering-Aufträge:

Der Kunde kann bis zum Termin des Events oder Catering-Auftrags jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde muss EAT THIS. den Rücktritt schriftlich erklären.

Im Fall des Rücktritts durch den Kunden steht EAT THIS. folgende pauschale Entschädigung zu:

Bei Absagen bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der Vertragssumme zur Zahlung fällig.
Bei Absagen innerhalb von 30 Tagen Veranstaltungstermin werden 50% der Vertragssumme zur Zahlung fällig.
Bei Absagen innerhalb von 14 Tagen sowie bei Nichterscheinen zur Veranstaltung werden 100% der Vertragssumme zur Zahlung fällig.


5.3 Änderung/Teilstornierung von Events und Catering-Aufträgen:

Der Kunde kann bis zum Termin des Events oder Catering-Auftrags die vertraglich vereinbarte Anzahl der Teilnehmer der Veranstaltung reduzieren. Der Kunde muss EAT THIS. die Reduzierung schriftlich erklären.

Im Fall einer Änderung/Teilstornierung werden für den Kunden folgende Zahlungen fällig:

Bei Änderung/Teilstornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin reduziert sich die Vertragssumme proportional auf die Anzahl verbleibender Teilnehmer. Ergibt die so errechnete neue Vertragssumme einen Wert von weniger als 80% der ursprünglich vereinbarten Vertragssumme, dann werden diese 80% der ursprünglich vereinbarten Vertragssumme zur Zahlung fällig.
Bei Änderung/Teilstornierung innerhalb von 21 Tagen vor Veranstaltungstermin reduziert sich die Vertragssumme proportional auf die Anzahl verbleibender Teilnehmer. Zusätzlich werden 50% der Differenzsumme aufgrund der stornierten Teilnehmer zur Zahlung fällig. Ergibt die so errechnete neue Vertragssumme einen Wert von weniger als 80% der ursprünglich vereinbarten Vertragssumme, dann werden diese 80% der ursprünglich vereinbarten Vertragssumme zur Zahlung fällig.
Bei Änderung/Teilstornierung innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungstermin sowie bei Nichterscheinen einzelner oder aller Teilnehmer zur Veranstaltung werden ausnahmslos 100% der Vertragssumme zur Zahlung fällig.

 

6 Absagen durch EAT THIS.

EAT THIS. hat das Recht Kochkurse und Themenabende ohne Ersatzanspruch für den Kunden abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl, wie in der Auftragsbestätigung definiert, nicht erreicht wird.

Zudem hat EAT THIS. das Recht Veranstaltungen ohne Ersatzanspruch für den Kunden absagen, wenn:

ein Fall höherer Gewalt vorliegt, der die Durchführung der Veranstaltung massiv erschwert, behindert oder gefährdet.
ein Krankheitsfall einer oder mehrerer Hauptbeteiligter auf Seiten EAT THIS. vorliegt und so die Veranstaltung nicht möglich ist.
der Veranstaltungsraum, wesentliche technische Einrichtung darin oder Personen, die für die vereinbarte Durchführung der Veranstaltung für EAT THIS. unentbehrlich sind, aus Gründen, die nicht von EAT THIS. zu vertreten sind, nicht zur Verfügung stehen.

EAT THIS. ist in diesem Fall bestrebt, einen Ersatztermin für die Veranstaltung zu benennen.

Im Falle einer Absage durch EAT THIS. entfällt die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus den Absätzen 3 und 5. Etwaige Anzahlungen werden von EAT THIS. vollumfänglich zurückerstattet.

 

7 Zusatzbestimmungen zur Anmietung der EAT THIS. Kitchen:

Der Kunde verpflichtet sich die Räumlichkeiten im Einklang mit den gesetzlichen Auflagen und den Gesetzesnormen der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen. Die Einrichtung und alle sonstigen zum Gebrauch überlassenen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln, der Kunde haftet vollumfänglich für diese. Dies gilt insbesondere für Kochgeschirr, Essgeschirr, Gläser und Besteck im Eigentum von EAT THIS.

Der Kunde beschafft selbst und eigenverantwortlich alle Waren, die er zur Durchführung seiner Veranstaltung benötigt. Der Kunde bezieht alle Getränke, die er für seine Veranstaltung benötigt, von EAT THIS..

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Gäste die Hausordnung, wie in diesen AGB definiert, einhalten. Die in diesen AGB definierten Pflichten und die daraus resultierende Haftung des Kunden erstrecken sich auch auf die Gäste alle seine Gäste. Verantwortlich bezüglich Haftungsfragen und damit Adressat von etwaigen Haftungsansprüchen von EAT THIS. ist damit immer einzig der Kunde.

Bei der reinen Anmietung der Räumlichkeiten und eigenständigen Organisation und Durchführung der Veranstaltung durch den Kunden stellt EAT THIS. grundsätzlich einen Mitarbeiter zur Betreuung dieser. Dieser ist vom Kunden für die gesamte Mietdauer nach dem im jeweiligen Angebot vereinbarten Stundensatz zu bezahlen und ist ausschließlich für die Sicherung eines reibungslosen Ablaufs von Seiten EAT THIS. sowie für die Überwachung der Einhaltung der Vereinbarung und der AGB verantwortlich.

Die Reinigung aller vom Kunden genutzten Räume der EAT THIS. Kitchen einschließlich Gängen und Toiletten wird nach der Veranstaltung von EAT THIS. durchgeführt. Gleiches gilt für benutztes Kochgeschirr, Essgeschirr, Gläser und Besteck im Eigentum von EAT THIS.. Der Kunde trägt hierfür die Kosten, wie im jeweiligen Angebot dargelegt.

Für die Entsorgung von Essensresten und Müll ist der Kunde zuständig.

 

8 Zusatzbestimmung für Catering-Aufträge:

Sollte EAT THIS. im Auftrag des Kunden für die Durchführung der Veranstaltung Dritte für Dienstleistungen beauftragen, die über die eigenen Leistungen von EAT THIS. hinaus gehen (z.B. Musiker, Fotograf, Geschirr-/Besteck-/Möbelausleihe etc.), so stellt EAT THIS. dem Kunden dafür eine Handlingpauschale von 10% des Auftragswertes beim Drittanbieter in Rechnung.

Hat sich der Kunde im Rahmen der Vertragsvereinbarungen verpflichtet selbst Teilleistungen zu übernehmen (z.B. Servicepersonal, Geschirr, Besteck, Gläser etc.), so ist er allein verantwortlich für die Erbringung dieser Leistungen. Wird eine oder werden alle vereinbarten Leistungen nicht sachgerecht erbracht, so können die Folgen daraus EAT THIS. nicht angelastet werden.

Will der Kunde selber produzierte Speisen in die Veranstaltung einbringen, so ist eine sorgfältige Abstimmung mit dem EAT THIS. erforderlich. Der Veranstalter behält sich hierbei das Recht vor, einzelne Speisearten abzulehnen wenn diese Gefahren für die Gesundheit der Gäste in sich tragen (z.B. Salmonellen).

 

9 Hausordnung

In der EAT THIS. Kitchen ist das Rauchen nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbringen von Haustieren nicht zulässig. Ausnahmefälle bedürfen der vorherigen Abstimmung mit EAT THIS.. Im Übrigen ist den Hinweisen von EAT THIS. Folge zu leisten.

 

10 Haftung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten und ähnliches, die ihn oder seine Gäste betreffen oder gefährden könnten, vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen.

Der Kunde haftet persönlich für die durch ihn beschädigten oder verschmutzten Einrichtungen und Gegenstände des Veranstalters.

Der Kunde haftet für Schäden und Unfälle, die direkt durch ihn oder seine Gäste anderen Teilnehmern gegenüber entstanden sind.

EAT THIS. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen, die vom Kunden, dessen Gästen oder Dritten verursacht werden. Die Haftung für solche Schäden liegt vollumfänglich auf Seiten des Kunden bzw. des Verursachers. Dies gilt ebenso für den etwaigen Verstoß gegen gesetzliche Auflagen. EAT THIS. übernimmt außerdem keine Haftung für Unfälle, Verlust, Beschädigung und Verschmutzung von Gegenständen und Kleidung des Kunden, seiner Gäste oder Dritten. Dies gilt insbesondere für Gegenstände, die der Kunde, seine Gäste oder Dritte an der Garderobe ablegen.

 

11 Gerichtsstand

Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sitz des zuständigen Gerichts ist Starnberg.